Kernbohrarbeiten

  • Bohrdurchmesser von 6 mm - 800 mm, horizontal, vertikal, mit Neigung oder Überkopf, in Stahlbeton, Mauerwerk oder Asphalt
  • Für die Durchführung von Rohren, Kabeln und Leitungen
  • Zum Ausbohren bzw. Überbohren von vorhandenen Rohrleitungen in Wasserwerken, Kläranlagen, usw.
  • Als Ankerlöcher für Maschinen und Anlagen
  • Als Probebohrungen zur Material- und Baustoffprüfung
  • Als Perforationsbohrungen zur Erstellung von Boden-, Wand- oder Deckenöffnungen
  • Als Eckbohrungen zur Vermeidung von Überschnitten bei der Erstellung von Boden-, Wand- oder Deckenöffnungen.